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Terms and
Conditions

Leistungs- und Vermittlungsbedingungen für Waren und Dienstleistungen 

der Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH (SBOG)

Die Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH (nachfolgend bezeichnet als „SBOG“) vermittelt und verkauft im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs Waren, Tickets sowie diverse touristische Leistungen und Stadtführungen. Dies erfolgt sowohl stationär, insbesondere in der örtlichen Tourist Information als auch über einen Online-Shop über die von der SBOG betriebenen Webpräsenzen. Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Bedingungen unterteilt in folgende Abschnitte:

I. Übergreifende Allgemeine Geschäftsbedingungen  

II. Ergänzende Vertragsbedingungen für Warenkaufverträge inklusive Ticketverkauf

III. Ergänzende Bedingungen für touristische Erlebnisleistungen inklusive Fitness- und Gesundheitskurse 

IV. Ergänzende Bedingungen für vermittelte Gästeführungen:

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch.



I. Übergreifende Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBOG

1. Geltungsbereich dieser übergreifenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; Begriffsbestimmungen

1.1 Die Bedingungen dieses Abschnitts I gelten für sämtliche Verkäufe 

  • von Waren durch die SBOG als leistungsverantwortliche Warenanbieterin
  • sowie von diversen touristische Erlebnisleistungen, Tickets sowie Fitness- und Gesundheitskursen (letztere nachstehend auch gemeinsam als „touristische Leistungen“ bezeichnet) durch die SBOG als Vermittlerin der jeweils leistungsverantwortlichen Leistungsanbieter 

und damit übergreifend und einleitend in Bezug auf die Bestimmungen der ergänzenden Bedingungen in den Abschnitten II-V. 

1.2 Den jeweils von SBOG vermittelten Leistungsanbietern bleibt es vorbehalten, mit dem Kunden andere als die nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu treffen.

1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen in den Abschnitten I-IV sowie die deutschen gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften, die auf die Vertragsverhältnisse mit dem Kunden anwendbar sind, zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.

1.4. „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um Waren und touristische Leistungen zu erwerben.

1.5. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.6.Eine „rechtsfähige Personengesellschaft“ ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. 

1.7 Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.

1.8 Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/ oder die SBOG von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne, dass die SBOG der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.

1.9. Das Veranlassen von Kauf- oder Buchungsaufträgen im Online-Shop erfordert die Angabe von Kundendaten. Die Kundendaten leitet die SBOG, soweit sie die Leistung nicht selbst als leistungsverantwortlicher Anbieter erbringt, sondern als Vermittler auftritt, jeweils an den Anbieter von touristischen Leistungen weiter.

2. Rechtliche Stellungen der SBOG

2.11 Die SBOG ist Betreiberin der Tourist-Information sowie Herausgeberin von Verzeichnissen touristischer Leistungen, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien, in denen sie als Herausgeberin bezeichnet ist.

2.2 Zudem ist die SBOG Betreiberin der Onlineauftritte, auf deren Impressum sie ausdrücklich als Betreiberin bezeichnet ist.

2.3. Vermittlerstellung der SBOG

Die SBOG handelt grundsätzlich als Vermittlerin von touristischen Erlebnis- und individuellen Gästeführungsleistungen sowie Tickets ganz gleich, ob diese stationär oder online angeboten werden. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 2.4 sowie in allen anderen Fällen, in denen SBOG selbst ausdrücklich als Anbieterin der touristischen Leistung auftritt oder den Anschein begründet, die touristischen Leistungen in eigener Leistungsverantwortung zu erbringen.

2.4 Eine Vermittlerstellung der SBOG besteht nicht bei Warenverkäufen (außer Tickets). Hier ist die SBOG selbst Anbieter der Waren (siehe hierzu nachstehend Ziffer 2.6). 

2.5 Soweit die SBOG Vermittlerin von touristischen Erlebnisleistungen, Tickets sowie Fitness- und Gesundheitskursen ist, gilt:

  • a) Die SBOG hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von SBOG vorliegen. 

  • b) Unbeschadet der Verpflichtungen der SBOG aus § 651b BGB (getrennte Buchungsvorgänge, keine Gesamtpreisbildung, gesonderte Rechnungstellung, keine Bezeichnung der Unterkunftsleistung zusammen mit hinzuvermittelten Leistungen als „Pauschalreise“ oder eines ähnlichen Begriffs), aus § 651c BGB (verbundene Onlinebuchungsverfahren) sowie als Vermittler verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der SBOG) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die SBOG im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen des § 651w BGB weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden touristischen Leistungsvertrages. Die SBOG haftet, daher nicht für die Angaben des touristischen Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für etwaige Leistungsmängel.

  • c) Eine etwaige Haftung der SBOG aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

  • d) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem jeweils von SBOG vermittelten Anbieter der touristischen Leistung und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der touristischen Leistung finden in erster Linie die mit dem Anbieter der touristischen Leistung bzw. der SBOG als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB (bei sonstigen touristischen Leistungen) Anwendung.

  • e) Auf das Vermittlungsverhältnis mit der SBOG finden in erster Linie die mit der SBOG getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der SBOG in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.

2.6 Stellung der SBOG im Bereich des Warenverkaufs (nicht Tickets):

  • a) Über ihre stationären Vertriebswege (TI) verkauft die SBOG sämtliche Waren (außer Tickets) als Eigenhändler. 
  • b) Im Rahmen des Online-Shops ist die SBOG ebenfalls haftender Verkäufer der Waren.
  • c) Auf das Rechtsverhältnis zwischen der SBOG und dem Kunden finden in erster Linie die mit der SBOG getroffenen Vereinbarungen, ergänzend die Abschnitte I und II dieser Bedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Kaufvertrag gem. §§ 433 ff. BGB Anwendung.

  • d) Eine etwaige Haftung der SBOG aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr sowie das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Vertragsschluss bei der Buchung von touristischen Erlebnisleistungen, Tickets sowie Fitness- und Gesundheitskursen 

3.1 Für die Buchung von touristischen Erlebnisleistungen, Tickets sowie Fitness- und Gesundheitskursen gilt alle Buchungsarten folgendes: 

  • a) Grundlage des Angebots der SBOG und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des touristischen Leistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  • b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt. 
  • c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

3.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:

  • a) Mit der Buchung erteilt der Kunde der SBOG als Vermittlerin von Leistungen und Tickets den Vermittlungsauftrag und beauftragt diese, dem leistungsverantwortlichen Leistungsanbieter den Abschluss des Leistungsvertrages verbindlich anzubieten. 
  • b) Der Vertrag kommt, soweit die SBOG als Vermittlerin handelt, mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des jeweils von der SBOG vermittelten touristischen Leistungsanbieters zustande. Soweit SBOG Leistungen ausnahmsweise in eigener Leistungsverantwortung anbietet kommt der Vertrag durch Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) der SBOG beim Kunden zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der touristische Leistungsanbieter bzw. die SBOG dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht. 

  • c) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Leistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Leistungsvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Kunde zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Leistungsvertrages.

3.3 Für Gruppenauftraggeber bei Buchungen touristischer Leistungen gilt:

  • a) Erfolgt die Buchung einer touristischen Leistung durch einen Gruppenauftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Gruppenauftraggeber alleiniger Auftraggeber und Vertragspartner der SBOG bzw. des Leistungserbringers im Rahmen des Leistungsvertrages, soweit der Gruppenauftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesen Fällen die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittskosten.

  • b) ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppenauftraggeber die Buchung als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt, so hat er für sämtliche Verpflichtungen der späteren Teilnehmer unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

4. Vertragsschluss bei der Online-Bestellung von Waren (außer Tickets) 

4.1 Bei der Bestellung von Waren (außer Tickets), die im Onlineshop der SBOG erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

  • a) Die Präsentation der Leistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von SBOG dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  • b) Die Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden Schritten:
    • i. Auswahl der gewünschten Ware
    • ii. Übernahme der Angaben zur gewünschten Ware in den Warenkorb

    • iii. Eingabe der Kundendaten

    • iv. Eingaben zur Zahlungsweise

    • v. Zusammenfassende Darstellung aller Eingaben des Kunden und aller Angaben zur Ware und zu den Zahlungskonditionen

  • c) Wiedergabe dieser Geschäftsbedingungen und der Belehrung zum Widerrufsrecht, Einverständniserklärung des Kunden zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch den Kunden

  • d) Verbindliche Bestellung und Übermittlung des verbindlichen Vertragsangebots des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“

  • e) Übermittlung der Eingangsbestätigung der Bestellung an den Kunden

  • f) Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.

  • g) Erfolgt die Bestellbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen“ und entsprechende Darstellung der Bestellungsbestätigung am Bildschirm (Bestellung in Echtzeit), so kommt der Kaufvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Bestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bestellung bedarf. Im Regelfall wird die SBOG dem Kunden eine Ausfertigung der Bestellbestätigung per E-Mail bzw. PDF-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen übermittelten Bestellbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Kaufvertrages.

  • h) Der Vertragstext der Bestellung wird von SBOG gespeichert. Er kann vom Kunden entsprechend dem im Bestellvorgang angegebenen Funktionalitäten jederzeit aufgerufen und eingesehen werden.

5. Zahlung

5.1 SBOG als verantwortliche Warenanbieter bzw. der von SBOG jeweils vermittelte touristische Leistungsanbieter kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung bzw. den Gesamtpreis vom Kunden verlangen. Dies gilt auch für die SBOG, sowohl soweit diese als Vermittlerin eines Leistungsanbieters auftritt und in dieser Funktion als Inkassobevollmächtigte des Leistungsanbieters tätig wird. Die Fälligkeit der Zahlungen ergibt sich aus der Buchungs- bzw. Bestellbestätigung, soweit mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist.

5.2 Zahlungen sind wahlweise per Kreditkarte, Vorkasse, PayPal, SOFORT Überweisung, Bar vor Ort oder auf Rechnung möglich. Der Leistungsanbieter bzw. die SBOG behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.

  • a) Bei Zahlungen per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung direkt im Rahmen der Buchung/ Bestellung der Ware/Leistung. 

  • b) Bei Zahlungen auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung (Buchungs-/ Kaufbestätigung) angegebenen Zahlungsfrist ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem auf der Rechnung (Buchungs-/ Kaufbestätigung) angegebenen Konto.
  • c) Bei Zahlungen per Vorkasse hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug unter Angabe des Verwendungszwecks (Rechnungs- oder Auftragsnummer) innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. 

5.3 Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich.

5.4 Leistet der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der vermittelte Leistungsanbieter bzw. die SBOG,  soweit diese selbst verantwortlicher Leistungsanbieter bzw. Anbieter von Waren ist, zur ordnungsgemäßen Lieferung bzw. Leistungserbringung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Rücktritts-, Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht  des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, kann der vermittelte Leistungsanbieter bzw. die SBOG nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nach Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

6. Vertragliche Vermittlerpflichten der SBOG im Rahmen der Vermittlung von touristischen Leistungen und Ticketleistungen

6.1 Die SBOG übernimmt, soweit sie als bloße Vermittlerin von Leistungsverträgen und Tickets auftritt, Verantwortung für die Richtigkeit angezeigter bzw. kommunizierter Artikel- und Leistungsinformationen nur, soweit die SBOG diese Informationen, die sie von den Anbietern erhalten hat, entweder nicht vollständig und/ oder nicht korrekt wiedergegeben hat oder soweit die SBOG bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom Anbieter zur Veröffentlichung übermittelten Leistungsinformationen fehlerhaft waren. Eine etwaige Haftung der SBOG aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

6.2 Die SBOG übernimmt des Weiteren die Verantwortung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Buchungsanfrage des Kunden an den Leistungsanbieter nebst der vom Kunden angegebenen Kundendaten. 

6.3 Dem Kunden werden Unterlagen zur erworbenen touristischen Leistung grundsätzlich direkt durch den Leistungsanbieter, ausnahmsweise namens des Anbieters durch die SBOG bzw., soweit diese selbst Leistungsanbieter ist, direkt durch die SBOG übermittelt. 

6.4 Die SBOG übernimmt des Weiteren keine Gewährleistung für die Leistungen der von SBOG vermittelten Anbieter, es sei denn, sie ist ausnahmsweise selbst Anbieterin der jeweiligen Leistungen. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit den Leistungsverträgen und deren Durchführung ist jeweils der vermittelte Anbieter.

7. Haftung der SBOG als bloße Vermittlerin von Leistungsverträgen

7.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die SBOG als bloße Vermittlerin von Leistungs- und Ticketverträgen nur

  • a) im Rahmen abgegebener Garantien in Bezug auf die Vermittlungsleistung, 
  • b) bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, 
  • c) bei Verletzung einer wesentlichen Vermittlerpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

7.2 Im Übrigen bleibt die Haftung der SBOG für Schäden des Kunden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SBOG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SBOG im Zuge der Vermittlungsleistung beruhen, unberührt.

7.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die SBOG bezüglich der vermittelten touristischen Leistungen sowie der Ticketleistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten touristischen Leistung oder Ticketleistung entstehen. Dies gilt nicht, soweit die SBOG selbst Anbieterin der jeweiligen touristischen Leistung bzw. Ticketleistung oder Erfüllungsgehilfin des Anbieters der jeweiligen Ware oder touristischen Leistung den Anschein begründet, den Artikel in eigener Verantwortung zu verkaufen oder die vorgesehenen touristischen Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.


7.4 Eine etwaige eigene Haftung der SBOG im Rahmen der Vermittlung mehrerer unterschiedlicher touristischer Leistungen zum Zweck der gleichen Reise gem. § 651b BGB, im Rahmen von verbundenen Onlinebuchungsverfahren gem. § 651c BGB sowie als Vermittlerin verbundener Reiseleistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 651w BGB bleibt unberührt. Das gleiche gilt für eine etwaige schuldhafte Verletzung von Pflichten der SBOG bei der Vermittlung von Kauf- bzw. touristischen Leistungsverträgen.

8. Haftung der SBOG als Warenanbieterin (nicht bei Tickets)

8.1 Die Gewährleistungshaftung der SBOG als Warenanbieter sowie die Schadensersatzhaftung aus Garantie und Arglist sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

8.2 Die SBOG haftet für Schadensersatz 

  • a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
  • b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), auch für leichte Fahrlässigkeit des Warenanbieters, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

8.3 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Haftung touristischer Dienstleister

9.1 Der jeweils von der SBOG vermittelte Leistungsanbieter bzw. die SBOG, soweit diese selbst als leistungsverantwortliche Anbieterin von Leistungen auftritt, haftet unbeschränkt, soweit

  • a) der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
  • b) der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung von SBOG soweit diese selbst leistungsverantwortliche Anbieterin ist bzw. des jeweils von SBOG vermittelten Leistungsverantwortlichen beschränkt auf Schäden, die durch diesen oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden
 

9.2 Der jeweilige leistungsverantwortliche Leistungsanbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während der Leistungserbringung für den Kunden/ Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. 

10. Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten

10.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kauf- oder Leistungsvertrages werden von der SBOG Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der SBOG ersichtlich.

10.2 Beim Besuch des Onlineshops der SBOG werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.

10.3 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellungen verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an die jeweils von SBOG vermittelten Leistungsanbieter sowie ggf. im Falle eines Warenkaufs durch SBOG als Warenanbieterin von dieser an ein etwa mit der Lieferung der Ware beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Warenlieferung notwendig ist. 

10.4 Zur Abwicklung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die bezogene Bank bzw. je nach Zahlungsmethode an die entsprechenden Zahlungsdienstleister (Acquirer und/ oder Payment Service Provider) weitergegeben.

10.5 Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellungen bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.

10.6 Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener können in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der SBOG eingesehen werden. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an die SBOG unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges

11.1 Auf alle Rechts- und Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und der SBOG (sowohl als Vermittlerin touristischer Leistungen als auch als leistungsverantwortliche Anbieterin von Waren und ausnahmsweise von Leistungen) bzw. zwischen Kunden und den jeweils von der SBOG vermittelten Leistungs- und Ticketanbietern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

11.2 Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis 

  • a) zwischen der SBOG und dem Kunden der Sitz von der SBOG und 
  • b )zwischen dem von der SBOG vermittelten Leistungsanbieter und dem Kunden der Sitz des Leistungsanbieters.

11.3 Die SBOG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für die SBOG  (sowohl in ihrer Eigenschaft als Vermittlerin von Leistungen als auch sowie die SBOG als Waren- und Leistungsanbieterin in eigener Verantwortung auftritt) und die von der SBOG vermittelten Leistungsanbieter an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und weder die SBOG noch die von ihr vermittelten Leistungsanbieter an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für die SBOG und/ oder die von der SBOG vermittelten Leistungsanbieter verpflichtend würde, informiert die SBOG oder der jeweils vermittelte Leistungs-anbieter die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die SBOG und die von der SBOG vermittelten Leistungsanbieter weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform  https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstige Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
 

II. Ergänzende Vertragsbedingungen für Waren- und Ticketkaufverträge

1. SBOG als Anbieter und Verkäufer der Waren; Bestellung von vermittelten Tickets von Drittanbietern

1.1 Anbieter und Verkäufer der Waren im eigenen Namen, mit dem im Falle des Vertragsabschlusses der Vertrag zu Stande kommt, ist die SBOG.

2.1 Eintrittskarten und Tickets für Veranstaltungen von Drittveranstaltern (nachfolgend einheitlich „Tickets“ bezeichnet, werden von SBOG im Onlineshop lediglich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Drittveranstalters angeboten und zur Bestellung vermittelt. Der jeweilige Drittveranstalter, der Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des Drittveranstaltertickets ist, wird transparent im jeweiligen Angebot des Drittveranstaltertickets genannt.

2. Preise und Versandkosten 

2.1 Alle im Rahmen einer Warenbestellung angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. 

2.2. Soweit sich nichts Gegenteiliges aus der Leistungsbeschreibung bzw. im Verlauf des Buchungsprozesses sowie der Buchungsbestätigung ergibt, wird keine Vorverkaufsgebühr auf Ticketvermittlungen erhoben. Im Übrigen ergeben sich etwaige Vorverkaufsgebühren aus der Leistungsbeschreibung bzw. im Verlauf des Buchungsprozesses sowie der Buchungsbestätigung  

2.3 Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

2.4. Bei Verlagserzeugnissen, die der Preisbindung unterliegen, gelten die vom Verlag gültigen Verkaufspreise zum Zeitpunkt der Lieferung.

2.5. Die Versandkosten für Waren und Tickets innerhalb Deutschlands ergeben sich bei Onlinebestellungen aus der Buchungsstrecke. Die Versandkosten werden dem Kunden hier während des Bestellvorgangs angezeigt. Im Rahmen eines Kaufs von Waren und Tickets in der TI kann sich der Kunde über die Versandkosten anhand der dort ausliegenden Preislisten informieren.

2.6. Die Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Zustellungsarten und Eilzustellungen trägt der Kunde.

2.7 Soweit der Kunde im Rahmen des Kaufs von Waren von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

3. Lieferung und Lieferzeit 

3.1 Die Lieferungen erfolgen an die angegebene Adresse. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind nur nach besonderer Vereinbarung möglich. 

3.2 Die Frist für die Lieferung beträgt 2 - 5 Werktage am Tag nach Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Warenanbieters.

4.2 Ab einer 2. Mahnung und im Falle von Rückbelastungen bei Kreditkartenzahlungen oder Rücklastschriften bei Abbuchungen kann die SBOG ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € 7,50 mit der Maßgabe verlangen, dass eine Forderung der SBOG oder des von der SBOG vermittelten Anbieters auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist und dem Kunden vorbehalten bleibt, gegenüber der SBOG den Nachweis zu führen, dass die SBOG bzw. dem von der SBOG vermittelten Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das geltend gemachte pauschale Bearbeitungsentgelt entstanden ist. Bei Rückbelastungen von Rücklastschriften und Kreditkartenbelastungen sind in jedem Fall zusätzlich nachgewiesene Bankgebühren und Gebühren der Kreditkartenorganisationen als Verzugsschaden zu ersetzen.

5. Hinweis auf Widerrufsrecht bei Verkauf von Waren im Fernabsatz 

5.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm beim Kauf von Waren (außer bei Tickets zur Teilnahme an terminlich festgelegten Veranstaltungen – siehe insoweit 5.2 f)) im Wege des Fernabsatzes entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.

5.2 Das Widerrufrecht ist ausgeschlossen

  • a) bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, 
  • b) bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • c) bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • d) bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • e) bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
  • f) bei Verträgen über Tickets für Veranstaltungen, wenn der Vertrag für die Teilnahme an der Veranstaltung einen spezifischen Termin vorsieht).

5.3 Auf die nachfolgende Widerrufsbelehrung nebst Musterwiderrufsformular am Ende dieses Abschnitts II wird hingewiesen. Diese Widerrufsbelehrung nebst Musterwiderrufsformular ist zusätzlich innerhalb der Verkaufsstrecke im 1.Rahmen des Onlineverkaufs von Waren auf den Webpräsenzen der SBOG mittels Link eingebunden. Sie ist zudem auf die unter dem Link Belehrung über das Widerrufsrecht abrufbare Widerrufsbelehrung auf den Homepages der Webpräsenzen der SBOG abrufbar.

6. Gewährleistung des Warenanbieters

6.1 Für Verträge mit Verbrauchern gelten für bezüglich aller angebotenen Waren die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 

6.2 Für Verträge mit Kunden, die Unternehmer sind, gilt: 

  • a) Rechte wegen offensichtlicher Mängel der Ware einschließlich offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung bestehen nur, wenn der Kunde den Mangel zwei Wochen nach Empfang oder Ablieferung gegenüber a)der SBOG in Textform unter der in der Rechnung/ im Lieferschein angegebenen Adresse rügt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
  • b) Beanstandete Ware ist auf Verlangen frachtfrei zurückzugeben. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erhält der Kunde die Fracht- oder sonstigen Transportkosten erstattet.
  • c) Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung, Neulieferung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/ oder Schadensersatz.
  • d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

Widerrufsbelehrung bei Kauf von Waren

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH, Im Kurpark, 32545 Bad Oeynhausen, Telefon: +49 5731 / 13 00, E-Mail: tourist-information@badoeynhausen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

Muster eines Widerrufsformulars

Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.) 

An 
Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH
Im Kurpark
32545 Bad Oeynhausen
tourist-information@badoeynhausen.de
05731 1300

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) 

Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

Name des/der Verbraucher(s) 

Anschrift des/der Verbraucher(s) 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

Datum 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

III. Ergänzende Bedingungen für touristische Erlebnisleistungen außer Gästeführungen, aber inklusive Fitness- und Gesundheitskurse 

Die nachfolgenden ergänzenden Vertragsbedingungen betreffen touristische Erlebnisleistungen, Gesundheits- und Fitnesskurse 

1. Erlebnisleistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Witterungsverhältnisse

1.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit der SBOG und/ oder dem Anbieter der Erlebnisleistung getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die SBOG und den Anbieter der Erlebnisleistung nicht verbindlich. 

2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der SBOG oder dem Anbieter der Erlebnisleistung, für die aus Beweisgründen die Textform empfohlen wird.

3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf) und vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Erlebnisleistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

4. Die vertraglichen Leistungen der SBOG bezüglich der Gesundheits- und Fitnesskurse bestehen in der Vermittlung der angebotenen Kurse. Organisation und Durchführung Unterrichtung, Anleitung und Unterweisung der Teilnehmer, entsprechend dem ausgeschriebenen Kursinhalt liegt in der Verantwortung der genannten Kursleiter. Soweit ausdrücklich angegeben umfassen die Leistungen der SBOG die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten.

5. Angaben zur Dauer von Erlebnisleistungen sind Circa-Angaben.

6. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf die Erlebnisleistung gilt: 

  • a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Erlebnisleistungen bei jedem Wetter statt. 
  • b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Anbieter der Erlebnisleistung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
  • c) Liegen solche Verhältnisse bei Leistungsbeginn vor oder sind vor dem Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Anbieter der Erlebnisleistung bzw. der SBOG als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Erlebnisleistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
  • d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Anbieter der Erlebnisleistung bzw. durch die SBOG als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

2. Erlebnisleistungspreise und ergänzende Zahlungskonditionen

2.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Durchführung der Erlebnisleistung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

2.2 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

2.3 Der vereinbarte Preis ist, soweit dies vereinbart und in der Buchungsbestätigung festgelegt ist, bei Onlinezahlung direkt mit Buchungsabschluss, andernfalls spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum oder nach entsprechender Vereinbarung unmittelbar vor Beginn der Leistungserbringung zu entrichten.

2.4 Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese von der SBOG oder den Erlebnisleistungsanbieter ausgestellt und für die jeweilige Erlebnisleistung gültig sind. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der SBOG oder den Erlebnisleistungsanbieter gültig.

3. Umbuchungen und Änderungen der Rechnungsanschrift bei Erlebnisleistungen

1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich der Erlebnisleistung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ein angemessenes Umbuchungsentgelt erhoben werden. Die Umbuchungsanfrage wird nur in Textform entgegengenommen.

2. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten der SBOG oder dem Erlebnisleistungsanbieter nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.

3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

4. Kündigung/ Rücktritt/ Nichtinanspruchnahme von Erlebnisleistungen

4.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass dies vom Leistungsanbieter zu vertreten ist, insbesondere durch Kündigung bzw. Rücktritt oder Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, obwohl der Leistungsanbieter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 

4.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Der Leistungsanbieter hat sich jedoch auf die Vergütung ersparter Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die der Leistungsanbieter durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Erlebnisleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

4.3 Im Falle des Rücktritts von einem Vertrag über einen Gesundheits- oder Fitnesskurs kann die SBOG folgende pauschalen Rücktrittsentgelte erheben:

  • a) Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsentgelt von 10,- € pro Teilnehmer erhoben.
  • b) Vom 29. bis zum 14. Tag vor Kursbeginn sind 50% des Teilnahmepreises zu bezahlen
  • c) vom 13. Tag vor Kursbeginn bis 3 Tage vor Kursbeginn sind 80 Prozent des Teilnahmepreises zu bezahlen
  • d) bei einem Rücktritt vom 2. Tag vor Kursbeginn bis zu einem Rücktritt am Tag des Kursbeginns und bei Nichtantritt des Kurses ist der volle Teilnahmepreises zu entrichten.

5. Leistungszeiten, Pflichten des Kunden bzw. des Auftraggebers von Erlebnisleistungen

5.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Leistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. 

5.2 Vereinbarte Zeiten sind pünktlich einzuhalten. 

5.3 Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Erlebnisleistung sofort gegenüber dem Anbieter der Erlebnisleistung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters der Erlebnisleistung ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

5.4 Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Erlebnisleistung nach Beginn der Leistung sind der Kunde bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Anbieters der Erlebnisleistung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.

6. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Erlebnisleistungen

6.1 Es obliegt dem Kunden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition und seines sportlichen Könnens geeignet sind.

6.2 Der Anbieter der Erlebnisleistung schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der vom Anbieter der Erlebnisleistung angebotenen Leistungen.

6.3 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können Teilnehmer bei begründeten Anzeichen, dass die Leistungen den Teilnehmer überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. 

6.4 Kunden sind verpflichtet, die einwandfreie technische Funktion und Sicherheit ihrer ggf. selbst mitgebrachten Ausrüstung vor dem Einsatz im Rahmen der Leistung zu überprüfen bzw. auf deren Kosten überprüfen zu lassen. 

6.5 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können bei begründeten Anzeichen für das Vorliegen von technischen Mängeln an eigenen Ausrüstungsgegenständen von Teilnehmern, den Ausschluss von Teilnehmern erklären, soweit der Kunde keinen einwandfreien alternativen Ausrüstungsgegenstand nutzen kann, dessen Beschaffung in der Verantwortung des Kunden liegt. 

6.6 Im Falle des Ausschlusses von Teilnehmern behält der Anbieter der Erlebnisleistung den Anspruch auf den Leistungspreis; der Anbieter der Erlebnisleistung muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Das gleiche gilt für den Fall, dass Teilnehmer wegen vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht verschuldeter Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

7. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Gesundheits- und Fitnesskursen

7.1 Bei Gesundheits- und Fitnesskursen, Wellnessangeboten, Präventionsleistungen oder vergleichbaren Leistungen obliegt es dem Kunden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Leistung für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet ist. 

8. Besondere Regelungen zur Erlebnisleistungserbringung

8.1 Die Erlebnisleistungen werden unter Leitung eines qualifizierten Bevollmächtigten des Anbieters der Erlebnisleistung erbracht. Die Teilnahme an den Leistungen erfordert gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden. 

8.2 Es bleibt dem Anbieter der Erlebnisleistung und seinen bevollmächtigten Instruktoren, Kursleitern und vergleichbaren Beauftragten des Anbieters der Erlebnisleistung vorbehalten, die geplanten Erlebnisleistungen nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen, körperlichen, und sportlichen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der dem Anbieter der Erlebnisleistung obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.

8.3 Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen der Leistungen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers.

8.4 Weder die SBOG noch die von der SBOG vermittelten Leistungsanbieter schulden diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung eine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.

8.5 Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Erbringung der Leistungen nicht durch einen bestimmten Kursleiter, bzw. bestimmte Personen geschuldet. Auskünfte der SBOG hierzu stellen keine Zusicherung dar und begründen keine entsprechende vertragliche Verpflichtung der SBOG. Vielmehr obliegt die Auswahl der betreffenden Personen der SBOG nach Maßgabe der erforderlichen und der Ausschreibung entsprechenden Qualifikation. 

8.6 Auch im Falle der ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person bleibt es SBOG vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch eine andere, geeignete und qualifizierte Person zu ersetzen.

8.7 Programmänderungen aus sachlichen Gründen, insbesondere wegen ungünstiger Natur- und Witterungsverhältnisse, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen des Orts und des zeitlichen Ablaufs der Leistung) und die von der SBOG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglichen Leistungen nicht beeinträchtigen.

8.8 Soweit dadurch die Durchführung der Erlebnisleistungen nicht ganz oder bezüglich wesentlicher Leistungen unmöglich wird und sich keine objektive Gefährdung für den Teilnehmer ergibt, werden die Erlebnisleistungen bei jeder Witterung durchgeführt und daher rechtfertigen ungünstige Witterungsverhältnisse keine Kündigung oder keinen Rücktritt des Teilnehmers.

8.9 Ohne jegliche Beteiligung und damit Haftung der SBOG gegenüber Fahrer und Mitfahrer können die Teilnehmer die Fahrt zu den Leistungsorten mit ihren Privatfahrzeugen nach Absprache untereinander organisieren. Soweit Fahrtkostenanteile ersetzt werden, sind diese ohne Beteiligung und Verpflichtung der SBOG vom Mitfahrer direkt an den Fahrer zu begleichen. Den Fahrern/Haltern der Fahrzeuge wird dringend empfohlen, Vereinbarungen mit den mitfahrenden Teilnehmern zur Begrenzung ihrer Haftung zu treffen. Geeignete Formulare stellen z.B. Autofahrerclubs zur Verfügung.

9.10 Dem Teilnehmer, bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss entsprechender Versicherungen, insbesondere für Unfälle, ausdrücklich empfohlen. Auf mögliche Risikoausschlüsse privater Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen in Bezug auf die Leistungsinhalte wird verwiesen.

9. Besondere Regelungen zur Erbringung von Gesundheits- und Fitnesskursen 

9.1 Die geschuldeten Leistungen der SBOG ergeben sich ausschließlich aus der Leistungs- bzw. Kursbeschreibung nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen, soweit diese dem Teilnehmer bei der Buchung vorliegen. Auskünfte und Zusicherungen von Leistungsträgern und Erfüllungsgehilfen, insbesondere Kursleitern sind für die SBOG nur dann verbindlich, wenn sie durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der SBOG zum Vertragsinhalt gemacht wurden.

9.2 Eine medizinische Betreuung oder medizinische Hilfsleistungen, insbesondere auch medizinische Betreuungsleistungen oder Transportleistungen im Krankheits- oder Unglücksfall gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen der SBOG

9.3 Im Übrigen gelten die Regelungen zu Erlebnisleistungen in den vorstehenden Ziffern 8.4 bis 8.6 in entsprechender Weise auch für Gesundheits- und Fitnesskurse.

10. Besondere Regelungen bei Leistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

10.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

10.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

10.3 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Erlebnisangeboten ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Erlebnisse nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.

10.4 Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des Erlebnisanbieters bzw. Gesundheits- und Fitnesskursanbieters vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Erlebnisangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.

10.5 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.  

IV. Ergänzende Bedingungen für Gästeführungen

1. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt

1.1 Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

1.2 Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt der SBOG als Vermittler die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation.

1.3 Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person des Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.

1.4 Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit der SBOG und/ oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die SBOG und den Gästeführer nicht verbindlich.

1.5 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der SBOG und/ oder dem Gästeführer. 

1.6 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer bzw. von der SBOG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen.

1.7 Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.

1.8 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen geschlossene Gruppenführungen gilt:

  • a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.

  • b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Führung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

  • c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer bzw. der SBOG als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

  • d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. der SBOG als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

2.Preise und Zahlung

2.1 Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

2.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem Rahmen der Gästeführungen besuchter Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

2.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung unverzüglich nach Rechnungserhalt von SBOG zahlungsfällig. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach erbrachter Führungsleistung.

2.4. Die maximale Teilnehmerzahl pro Gästeführer beträgt bei Busfahrten in die Umgebung von Bad Oeynhausen 50 Personen, bei Fußführungen 35 Personen (abhängig von ausgewählter Themenführung) und bei kombinierten Busrundfahrten/ Fußführungen 30 Personen. Bei reinen Stadtrundfahrten beträgt die Teilnehmerzahl 50 Personen.

2.5 Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer eine vereinbarte Zahl oder, ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung, die Zahl von 35 Personen pro Gästeführer, so ist der Gästeführer berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen. Dieser weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den gültigen Vergütungssätzen vollständig zu vergüten. Es liegt im Ermessen des ursprünglichen und des hinzugezogenen Gästeführers, die Gruppe aufzuteilen. Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat SBOG bzgl. des beauftragten Gästeführers einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung. 

2.6 Kann bei Feststellung einer Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl im Vorfeld nach Mitteilung des Kunden/ Auftraggebers an die SBOG oder den Gästeführer mangels Verfügbarkeit kein weiterer Gästeführer gefunden werden, so hat der beauftragte Gästeführer einen Vergütungsanspruch in Höhe des anderthalbfachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung. 

2.7 Soweit bei einer Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl vereinbarte Besuche von Sehenswürdigkeiten in diesem Fall nicht mit allen Teilnehmern durchgeführt werden können, weil die jeweils für die Sehenswürdigkeit maximal zugelassene Anzahl von Besuchern überschritten wird, können hieraus keine Minderungsansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers abgeleitet werden bzw. nur insoweit abgeleitet werden, als Eintrittsgelder und ähnliche Gebühren ausdrücklich im vereinbarten Preis eingeschlossen und durch die Nichtteilnahme einzelner Gruppenmitglieder erspart werden.

3. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

3.1 Nimmt der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder von der SBOG zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

 

3.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

  • a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht.
  • b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

4. Kündigung, Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden, bzw. den Auftraggeber

4.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber kann den Auftrag bis einschließlich zum 4. Arbeitstag (Montag bis Freitag) vor dem vereinbarten Termin kostenfrei umbuchen. Die Umbuchung ist möglich per E-Mail an tourist-information@badoeynhausen.de während der Geschäftszeit der SBOG-Tourist Information (Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Sonntag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Sie ist erst nach einer schriftlich bzw. in Textform Email) erfolgten Rückbestätigung gültig.

4.2 Umbuchungen (Änderungen von Termin, Uhrzeit, Führungsverlauf und sonstigen wesentlichen Leistungen und Modalitäten der Gästeführung) sind bis zum vierten Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. 

5. Führungszeiten

5.1 Bei turnusmäßigen Führungen in offenen Gruppen gilt:

  • a) Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, ohne dass der SBOG diese Verspätung zu vertreten hat, wird die Führungsleistung mit Rücksicht auf die anderen Führungsleistungsteilnehmer ohne weiteres Warten zum vereinbarten Leistungsbeginn begonnen. Ein Minderungsanspruch des Gastes oder Auftraggebers wegen teilweiser Nichterfüllung besteht in diesem Fall nicht.
  • b) Beginnt die Führung durch Umstände verspätet, die SBOG nicht zu vertreten hat, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit. Etwaige Minderungsansprüche des Gastes wegen teilweiser Nichterfüllung der Führungsleistung bleiben unbeschadet, soweit der Gast bzw. der Auftraggeber die Verspätung nicht zu vertreten haben.

5.2 Bei individuellen (nicht turnusmäßigen) Führungen in geschlossenen Gruppen gilt: 

  • a) Der Kunde bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die SBOG wird dem Kunden bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.
  • b) Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Die Regelung in Ziffer 3. gilt entsprechend. Die SBOG stellt in diesem Fall die Vergütung dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber direkt in Rechnung.
  • c) Beginnt die Führung durch Umstände verspätet, die 
    • - weder vom Gästeführer 
    • - noch von der SBOG als Vermittler im Rahmen der Vermittlung aufgrund einer Verletzung der Vermittlerpflichten der SBOG zu vertreten sind, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit.
  • d) Etwaige Minderungsansprüche des Kunden wegen teilweiser Nichterfüllung der Führungsleistung bleiben unbeschadet, soweit der Kunde bzw. der Auftraggeber bzw. Gruppenteilnehmer des Gruppenauftraggebers die Verspätung nicht zu vertreten haben. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Gästeführer und dem Kunden bzw. Gruppenauftraggeber vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt, oder – falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich die Vergütung nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

6. Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

6.2 Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Kunde bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Versicherungen

Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten der Gäste bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

8. Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen

8.1 Der Gästeführer bzw. die SBOG hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Bestätigung der SBOG genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert nicht den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.

8.2 Des Weiteren hat der Gästeführer bzw. die SBOG keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (bspw. Schließung wg. Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).

9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

9.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Gästeführer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

9.2 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Gästeführungen ausgeschlossen ist, soweit Gästeführungen nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.

9.3 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Gästeführers bei der Inanspruchnahme von Leistungen (insb. das evtl. Tragen eine Mund-Nasen-Schutzes) zu beachten.

9.4 Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des Gästeführers vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Gästeführung geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.

9.5 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt. 


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Stand dieser Fassung: Dezember 2023

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  • Vertretungsberechtigter: Beate Krämer
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