Freiluftkonzerte

Bei Konzerten, die ausschließlich als Open Air-Veranstaltung, d.h. ohne Ersatzvariante im Schlechtwetterfall geplant sind, erhalten Kartenbesitzer im Falle einer witterungsbedingten Absage den Eintrittspreis ab dem ersten Werktag nach dem Konzert rückerstattet. Die Rückerstattung kann nur erfolgen, sofern das Konzert nicht 45 Minuten nach Beginn gedauert hat.

Bei Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber seine Karte lediglich in einem Zeitraum von 14 Werktagen zurückgeben, danach verfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Netto-Eintrittspreis (ohne Vorverkaufsgebühr) gegen Rücksendung der Eintrittskarte zurück, wenn diese spätestens binnen 14 Werktagen nach dem ursprünglichen Konzerttermin und der Absage verlegt wird. Es wird nur der Netto-Preis der Eintrittskarte erstattet.

Etwaige Folgen

Bei Rock- und Popkonzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Die Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab.

Die Staatsbad Bad Oeynhausen GmbH haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

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